Schnupperkurs Segelfliegen


Warum zuerst ein Schnupperkurs?

In einem Schnupperkurs kannst du herausfinden, ob Segelfliegen dir gefällt und du die Ausbildung bis zur bestandenen Lizenz fortsetzen möchtest. Du musst dich noch nicht festlegen, unserem Verein beizutreten (obwohl wir uns sehr darüber freuen) und für eine bestimmte Zeit Mitgliedsbeiträge zu zahlen.Wenn du nach dem Schnupperkurs als aktives Mitglied die Segelflugausbildung fortsetzt, hast du Folgendes eingespart:

  • Den Mitgliedsbeitrag für einen Monat,
  • die Gebühren für die maximal 5 Flüge und maximal eine Flugstunde.

Wie sind die Regeln?


Die Kursgebühr beträgt 60,00 Euro. Darin sind enthalten:

  • Die gleichberechtigte Teilnahme am Flugbetrieb innerhalb von 4 Wochen,
  • nach Möglichkeit mindestens 1 Flugstunde oder 5 Segelflüge mit Fluglehrer,
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Landessportbund NRW,
  • Theorieunterricht und Lehrmaterial.

In der Kursgebühr sind nicht enthalten:
  • Darüber hinausgehende Flüge und Flugzeiten innerhalb der maximal vierwöchigen Dauer des Schnupperkurses. Diese werden nach der Kosten- und Gebührenordnung des Aeroclub Rheda-Wiedenbrück e.V. abgerechnet (zurzeit 7 Euro pro Windenstart und 20 Euro/Flugstunde im vereinseigenen Doppelsitzer bei minutengenauer Abrechnung),
  • Kosten für Fahrten, Unterkunft, Verpflegung usw..
Eine kostenlose Mitfahrgelegenheit zum Flugplatz und zurück wird nach Möglichkeit angeboten.

Der Schnupperkurs beginnt nach Vereinbarung

  • mit dem Verlassen der Wohnung zum Zweck der ersten Teilnahme am Flugbetrieb,
  • jedoch nicht vor dem Zahlungseingang der Kursgebühr.

Der Schnupperkurs endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
  • mit der letzten Rückfahrt, nachdem mindestens eine Flugstunde oder mindestens 5 Flüge absolviert wurden, die nicht garantiert werden können, oder
  • spätestens nach 28 Kalendertagen (4 Wochen), je nachdem, was zuerst eintritt.

Durch den Schnupperkurs wird eine befristete Mitgliedschaft im Aeroclub NRW begründet, die mit einem Haftpflicht- und Unfall-Versicherungsschutz verbunden ist. Ein Recht auf Erstattung der Kursgebühr besteht, wenn der Verein den Schnupperkurs absagt, abbricht, aus sachlichen Gründen nicht durchführt oder den Teilnehmer davon ausschließt. Die bereits durchgeführten Flüge werden dann nach der Kosten- und Gebührenordnung des Vereins abgerechnet, der Rest der Kursgebühr wird erstattet. Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Schnupperkurses durch den Teilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch.


Die Schnupperkurs-Teilnehmer werden im Flugbetrieb als normale Flugschüler (Anfänger) ausgebildet. Sie sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten und die Anweisungen der zuständigen Personen zu befolgen. Alleinflüge sind ausgeschlossen.

Die Verlängerung oder Wiederholung des Schnupperkurses ist rechtlich nicht möglich, aber die Segelflugausbildung kann im Rahmen einer aktiven Vereinsmitgliedschaft fortgesetzt werden.

Probiere es doch mal aus!

Tipp: Lass dir einen Segelflug-Schnupperkurs schenken. Das Anmeldeformular findest du hier.

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